Psychologisches Unfallmanagement
So rechnen wir ab
Grundsätzlich erstellen wir nach einem persönlichen Gespräch, in dem der Umfang der gewünschten Leistungen festgelegt wird, ein individuelles Angebot.
Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung betroffener Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach einem Extremereignis übernimmt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung.
In diesen Fällen beantragt der behandelnde Psychotherapeut / die behandelnde Psychotherapeutin die Kostenübernahme bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.